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Bestattungsarten

Grundlage für die Ausrichtung von Bestattungen und Trauerfeiern ist für uns stets das persönliche Gespräch mit den Hinterbliebenen. Sofern der Verstorbene keine Willenserklärung hinterlassen hat, können Sie zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung wählen. Nicht unwichtig ist hierbei vor allem die Auswahl zwischen Grabstätten, denen intensive Pflege zuteilwerden soll, und solchen, die weniger Pflege benötigen. Dies gilt bei Urnen genauso wie bei Särgen

Erdbestattung

Die traditionelle Erdbestattung ist in unserem Kulturkreis die bekannteste Art der Beisetzung. Im Anschluss an die Trauerfeier wird der Tote zum Grab getragen und im Beisein seiner Angehörigen in das ausgehobene Grab abgesenkt.

Das Begräbnis erfolgt in einem Sarg aus verrottbarem Material. Oft wird der Verstorbene für die Trauerfeier noch einmal aufgebahrt, sodass die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Hinter dem Sammelbegriff Erdbestattung verstecken sich drei unterschiedliche Grabarten.

Wahlgrabstätten

Die Lage der Wahlgräber für die Erd- und Urnenbestattung kann auf dem jeweiligen Friedhof frei gewählt und von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. Zudem kann die Größe der Grabstätte selbst bestimmt werden – von der Grabstätte für Einzelpersonen bis hin zu mehrlagigen Familiengrabstätten, die über Generationen hinweg weitergeführt werden können. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab erworben wird, liegt zwischen 25 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.

Innerhalb der Wahlgrabstätten gibt es weitere Differenzierungen. So gibt es Gräber, die eines hohen Pflegeaufwands bedürfen, es gibt aber auch Wahlgrabstätten ohne Pflegeaufwand, wie Rasengräber in totaler Rasenlage. Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Anlage (genauere Auskunft gibt die entsprechende Friedhofsverwaltung).

Reihengräber

Reihengräber sind Einzelgrabstätten, die zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt werden und ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt werden. In der Regel sind sie preisgünstiger als ein Wahlgrab, dafür verfällt die Grabstelle nach der Ruhefrist und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht möglich.

Anonyme Gräber

Rasengräber sind anonym. Sie bieten sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Der Abschied kann auch hier auf einer Trauerfeier erfolgen, jedoch findet der Weg zur Grabstätte normalerweise ohne die Angehörigen statt. Die Pflege des Rasengrabes wird vom Friedhof übernommen.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung gibt es bereits seit vielen tausend Jahren. Im antiken Griechenland und im antiken Rom überwog die Zahl der Feuerbestattungen sogar gegenüber den Erdbestattungen. Letztere verdanken ihre Popularität ursprünglich der christlichen Orientierung an der Grablegung Jesu Christi. Ungefähr ab 400 n. Chr. durften Christen aufgrund der wörtlichen Auslegung der Lehre über die Auferstehung von den Toten nicht länger verbrannt werden. Dies änderte sich erst wieder in der Zeit der Aufklärung. 1878 wurde in Deutschland das erste Krematorium eröffnet und 1963 revidierte Papst Johannes XXIII. schließlich die Einstellung der Kirche zur Feuerbestattung. Seitdem erfreut sie sich steigender Popularität. Dafür verantwortlich sind vor allem die vielen unterschiedlichen Möglichkeiten der Aschenbeisetzung, die es neben den klassischen Bestattungsarten in Wahl- oder Reihengräbern gibt.

Neben den bereits erwähnten Möglichkeiten der Beisetzung in Wahl- und Reihengräbern, die selbstverständlich auch hier bestehen, sind beliebte Alternativen zum Friedhof als letzte Ruhestätte beispielsweise die Baumbestattung oder die Seebestattung.

Baumbestattung

Bei der Baumbestattung wird die Asche in speziell ausgewiesenen Ruhehainen oder Friedwäldern unter den Wurzeln eines Baumes begraben. Auf Wunsch können auch eigene Gedächtnisbäume gepflanzt werden. Diese dürfen für mindestens 50 Jahre nicht gefällt werden. Inzwischen gibt es auch auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit der Baumbestattung.

Seebestattung

Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurden auf See fast ausschließlich solche Personen bestattet, die als Angehörige einer Schiffsbesatzung auf hoher See starben. Mit dem vermehrten Aufkommen der Feuerbestattung wandelte sich die Funktion der Seebestattung jedoch grundlegend und hat sich als Alternative zur herkömmlichen Sarg- oder Urnenbestattung auf einem Friedhof längst etabliert. Zumeist wird sie vorgenommen, wenn der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Sei es nun durch eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder einfach durch eine tiefe emotionale Verbundenheit.

Seebestattungen können auf der Nord- und Ostsee und auf jedem anderen Weltmeer durchgeführt werden. Selbstverständlich besteht die Gelegenheit der Mitreise, wenn die Asche vom Schiff aus dem Meer übergeben wird. Diese Übergabe kann auch vom Flugzeug aus vorgenommen werden.

Bei Interesse übernehmen wir für Sie die gesamte Organisation und kümmern uns um die benötigten Papiere und Vollmachten.